Wer kann von der neuen Förderung profitieren?
Weiterhin zum förderberechtigten Personenkreis gehören unter anderem:
Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte, Richter, Landwirte und Soldaten.
Neu hinzukommen nach den vorliegenden Reforminformationen unter anderem auch Selbstständige, Freiberufler sowie Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke.
Besonders interessant für Familien
Durch die Kinderzulage kann die Förderung bei Familien besonders hoch ausfallen.
Das ERGO-Beispiel aus den Unterlagen zeigt etwa eine Mutter mit zwei Kindern und einem Eigenbeitrag von 300 € jährlich. Hier werden beispielhaft 150 € Grundzulage und insgesamt 600 € Kinderzulagen dargestellt.
Wie hoch Ihre persönliche Förderung tatsächlich ausfällt, muss individuell geprüft werden.